Stand der Planung

Am 25.09.2023 fand die Abstimmung des Gemeinderats über den Satzungsbeschluss zum B-Plan statt. Die Zustimmung erfolgte einstimmig. Alle aktuellen Unterlagen und die Tagesordnung finden sich hier.

Die zweite Offenlegung und weitere Verfeinerung der Planung ist abgeschlossen.

Nach Berücksichtigung alle Anmerkungen und Einwendungen der öffentlichen Träger sowie der Bürgerinnen und Bürger fand am 5.12.2022 die Abstimmung über deren Abwägung statt.

Ebenso wurde am 5.12.2022 über den Beginn der Auslegung des B-Plan Entwurfs nebst erneuter Öffentlichkeitsbeteiligung abgestimmt. Alle Planungsunterlagen sowie die Ergebnisse der Abwägungen finden Sie auf den offiziellen Seiten hier.

Ältere Beschreibungen:

Der Sonnenpark Halenbeck-Rohlsdorf befindet sich momentan (Stand 15.10.2020) in der Vorphase/Grundlagenphase (siehe Graphik unten). Die Gemeindevertreter haben dieser Vorprüfung am 8. Juni 2020 einstimmung zugestimmt.

Damit hat eine frühe Öffentlichkeitsbeteiligung begonnen, die über die gesetzlichen Vorgaben hinausgeht und unter anderem im Rahmen des Dorfdialogs rege in Anspruch genommen wird. Resultate dieser Beteiligung siehe unten.

Diese Vorphase dient auch der Planung des Sonnenparks Halenbeck-Rohlsdorf als Solarpark der nächsten Generation. Sie stellt die Umweltwirkung bewusst in den Mittelpunkt: Anders als in üblichen Projekten untersuchen zunächst Biologen das Planungsgebiet, um die weiteren formalen Schritte auf die Flächen einzugrenzen, die am besten für den Bau des Parks geeignet sind. Durch diese Untersuchung können wir den Bürgern bereits in einer frühen Phase umfangreiche Umweltinformationen zur Verfügung stellen.

Die gesetzlich vorgeschriebene Öffentlichkeitsbeteiligung und die öffentliche Auslegung finden im Rahmen der nächsten Phasen statt, die die folgende Grafik zusammenfasst. Sie dient der Veranschaulichung öffentlicher Planverfahren im Bereich von Bebauungsplänen.

Kosten des Planungsverfahrens werden von Solarkraftwerk Halenbeck-Rohlsdorf GmbH getragen

Das Planverfahren findet auf Risiko der Betreibergesellschaft des Sonnenparks statt. Die Gemeinde kann dafür nicht in Haftung genommen werden.

Sondierungsgebiet

Die unten dargestellte Karte zeigt einen ersten Ansatz für ein Plangebiet und mögliche Nutzungen der Flächen. Dieses war auch die Basis für die frühzeitige Artenkartierung und den Bürgerdialog.

Das eigentliche Plangebiet ist deutlich kleiner und weicht von dieser Illustration zur Veranschaulichung möglicher Nutzungen ab (s.u.).

Dunkelgrün sind Waldstücke oder Feldgehölze- diese bleiben alle erhalten.

Gelblich hinterlegt sind Bereiche rund um die Feldgehölze und Waldstücke, die frei von Solarmodulen oder anderen Objekten bleiben (jeweils ca. 30m Abstand zum Wald, etc.), sie sind derzeit in Nutzung für die Landwirtschaft.

Hellgrüne Flächen sind derzeit in der Nutzung für die intensive Landwirtschaft und erste Planflächen für Reihen mit Solarmodulen.

Rot hinterlegt sind erste Ideen für neue oder wiederbelebte Rad- und Wanderwege sowie Lehrpfade, weitere Informationen.

Bebauungsplan- Antragsgebiet

Auf Basis der Artenkartierung (diese umfasste ca. 300ha um auch die direkte Umgebung des Gebietes gut zu kennen) und des umfangreichen Bürgerdialogs (Juni- Oktober 2020) haben wir Mitte November 2020 unseren Antrag auf Erstellung eines Bebauungsplan überarbeitet und beim Bauamt Meyenburg eingereicht.

Wichtigster Unterschied zum Sondierungsgebiet: Die direkt im Bebauungsplan erfassten sog. “Baugrenzen” sind auf 200ha verkleinert. Alle Flächen innerhalb der “Baugrenzen”, also auch die extensiven Grünflächen unter den semintransparent Modulreihen und die extensiven Grünflächen zwischen den Reihen (mind. 4m Abstand) werden darin als Bauflächen bezeichnet. Die mind. 30m breiten Abstände zu den Gehölzen und die ca. 1,5m breiten, insgesamt ca. 10 Kilometer langen Hecken sind mit ca. 49ha Teil des Gesamtgebietes des Bebauungsplans. Als auch Bereiche wo in Zukunft z.B. Imkerei stattfindet auf den neuen Blühhorizonten. Es mag auf den ersten Blick seltsam erscheinen das naturnahe, nicht mehr gedüngte und “gespritzte” Flächen Teil eines Bebauungsplans werden. Das macht in Rahmen einer Nutzungserweiterung (Landwirtschaft bleibt auch erlaubt, allerdings nur extensiv) aber Sinn, denn die Gebiete müssen definiert werden um die Anforderungen daran auch später überprüfen zu können. Der Abstand der Hecken zur Begrenzung des Gebietes ist mindestens 400- 750 Meter von den letzten Bebauungen der Gemeindeteile geplant.

Aufgrund der Topographie werden diese Hecken nur noch am Horizont zu sehen sein oder bereits darin verschwimmen. Oder sie befinden sich hinter bereits vorhandenen Feldgehölzen, Waldstücken oder Baumreihen.

Die Planskizze der Flächen für den B-Planantrag (Stand Mitte November 2020) hier im Bild. Die Stand Sept 2023 aktuellen Planungsdaten finden Sie auf der offiziellen Websites des Amtes mit der Einladung zum 25.9.2023 hier.